Bayern prescht vor. Als erstes Bundesland hat der Freistaat verkündet, dass es noch einmal eine Verlängerung gibt. Die Bürger haben drei weitere Monate Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Zum 30. April 2023 läuft dann die dritte Fristsetzung ab.
Dies gab Bayerns Finanzminister Albert Füracker heute (31. Januar) am Ende einer Kabinettssitzung auf einer Pressekonferenz bekannt.
Besonders die Steuerberater hatten sich für eine Fristverlängerung eingesetzt. So forderte die Bundessteuerberaterkammer (BSTBK) von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eine erneute Verlängerung. Als Grund nannten sie die Arbeitsüberlastung. Ein Sachverhalt, der auch auf die in Bayern tätigen Berater zutrifft. Diesen wollte Füracker nun, so seine Aussage, Zeit für eine ordnungsgemäße Abarbeitung geben.
Bislang bayerischer Alleingang
Eine ähnliche Vorgehensweise ist von anderen Bundesländern nicht bekannt.
Die Verlängerung aus Bayern kam überraschend. Es gab keine Vorzeichen darauf. Damit ist die dritte Frist am Laufen. Ursprünglich galt Oktober 2022. Dann folgte die Januar 2023, wobei es sich hier noch um ein bundeseinheitliches Vorgehen handelte. Nun ist für Bayerns Grund- und Immobilien Besitzer ein dritter Termin anberaumt worden.
Hintergrund für die Verlängerungen waren der geringe Eingang an Erklärungen. Zur ersten Frist war von rund einem Drittel die Rede, zur zweiten von rund zwei Drittel. Anscheinend hofft Bayern nun entsprechend den bisheringem Verlauf auf ein weiteres Drittel und damit einem weitgehenden Abschluss des Verfahren. Außerdem erklärt dies die gegenwärtige Überlastung der Steuerberater, denn es sind Millionen von Anträgen in Deutschland noch nicht erstellt.