Wer seine Grundsteuerklärung noch nicht abgegeben hat, dem läuft die Zeit davon - zumindest, wenn er nicht in Bayern wohnt. Bis zum 31. Januar 2023 waren Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft aufgefordert, eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Eine weitere allgemeine Verlängerung gibt es bislang nur in Bayern.
Wer es nicht schafft, den Termin einzuhalten, dem steht noch der Antrag auf eine persönliche Verlängerung offen. Allerdings sollte man in diesem Fall einen guten Grund nennen können, wie etwa Krankheit oder längere Abwesenheit. Mussten Daten erst eingeholt werden, können auch hier lange Bearbeitungszeiten als Entschuldigung herhalten.
Ob eine Fristverlängerung gewährt wird, hängt vom zuständigen Finanzamt ab. Hier ist auch der Antrag einzureichen. Das kann durchaus formlos erfolgen und nach Ablauf der Frist, sollte aber die wichtigsten Daten enthalten. Dazu zählen Namen und Adresse, die Steuernummer des Grundstücks, den Grund für Verlängerung und der neue Abgabetermin.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Die Abgabe der Erklärungen ist sehr zäh angelaufen. Bei der ersten Fristsetzung zum Oktober 2022 war erst einmal ein Drittel erreicht. Für die Ende Januar auslaufende Frist sind nun Zahlen von knapp zwei Drittel im Umlauf. Es gibt also immer eine große Anzahl von Personen, die die Fragebögen noch ausfüllen müssen. Deshalb einige Grundinformationen:
In Bayern kann die Grundsteuererklärung auf drei verschiedene Weisen eingereicht werden:
- elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de
- als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck auf www.grundsteuer.bayern.de
- als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern
Die Steuerverwaltung stell noch einige Hilfen bereit:
- Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de
- Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken
- Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
- Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77 (Mo.-Do.: 08:00-18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr)
- Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer) über www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html.
- Inwieweit diese Dienste nach Ende der offiziellen Antragsfrist fortbesstehen, ist aber fraglich.
Wer nicht reagiert
Wer überhaupt nicht reagiert, muss nach Verstreichen der Frist und einer Wartezeit mit Sanktionen rechnen. Die sehen dann ähnlich aus, wie bei einer unterlassenen Einkommenssteuererklärung: Von einer Mahnung über Verspätungszuschläge und Strafzahlungen bis hin zu einer Schätzung, die sicherlich schlechter ausfällt, als eine eigene Erklärung zur Grundsteuer.