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Recht

Fischzuchtteiche sind keine geschützten Biotope

Karpfen
Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Freitag, 20.12.2019 - 09:16

Diese Aussage der Bundesregierung erlaubt die bisherige Bewirtschaftung aufrecht zu erhalten.

Berlin - Intensiv bewirtschaftete Fischzuchtteiche zählen nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu im Bundesnaturschutzgesetz definierten "besonders geschützten Biotopen". Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/15388) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14923) hervor.

Darin hatten sich die Abgeordneten erkundigt, ob die Regierung die in der Teichwirtschaft bisher durchgeführte alljährliche Wirtschaftsweise von Wasserbespannung, Düngung, Kalkung, Fischbesatz, Fütterung und vollständigem Ablassen als zulässig betrachte.

Unabhängig von der Art der Bewirtschaftung von Fischzuchtteichen und Teichwirtschaften der Binnenfischerei können diese gleichzeitig Schutzgüter gemäß der FFH-Richtlinie enthalten, heißt es in der Antwort weiter. Der Bundesregierung lägen darüber hinaus keine Informationen zum Anteil der gesamten Teichwirtschaften an beziehungsweise in Natura 2000-Gebieten vor, heißt es in der Antwort weiter.