Der Fischotter verursacht in der Landwirtschaft inzwischen erhebliche Schäden. Teichwirte können für Schäden in ihren Teichen Ausgleichszahlungen beantragen, teilt die Landwirtschaftsverwaltung mit. Antragsberechtigt sind teichwirtschaftliche Betriebe und Fischereivereine, die einen bestimmten Umfang zu Erwerbszwecken nachweisen können (Belege erforderlich). Die Schadensmeldung sollte so bald wie möglich an den Fischotterberater gesandt werden.
Die LFL hilft online weiter
Die zuständigen Berater sind im Internet abrufbar unter: https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/225523/index.php.
Das seit 2017 vorgeschriebene Teichbuch sollte regelmäßig geführt werden und muss nachvollziehbare Angaben enthalten zum Besatz (Art, Altersstadium und Menge), zur Haltung (Verluste) und zur Abfischung (Menge, durchschnittliches Endgewicht, Marktpreis pro kg). Wurde der Zaunbau von einem Fischotterberater empfohlen, ist der Zaun zeitnah zu errichten, um weitere Schäden zu vermeiden.