Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Agrarförderung

Energieeffizienz: Bund legt Förderprogramm neu auf

Josef Koch
Josef Koch
am Freitag, 09.10.2020 - 10:05

Im neuen Energieeffizienzprogramm stehen künftig CO2-Einapsrungen im Vordergrund. Anträge sind ab 1. November möglich.

Bauernhof-Solar-Holz

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sein „Bundesprogramm Energieeffizienz“ weiterentwickelt: Von einem betrieblichen Energieeinsparprogramm zu einem energiebezogenen CO2-Einsparprogramm. Konkret orientiert sich die Förderung jetzt ausschließlich an den CO2-Emmissionen aus der Energienutzung. Das rückt auch regenerative Energieträger sowie mobile Maschinen und Geräte in den Fokus der Förderung. Damit kann nun die ganze Bandbreite klimafreundlicher Energienutzung und -erzeugung in landwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betrieben abgedeckt werden.

Anträge auf Beratungsförderung können Landwirte ab sofort bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.

Anträge zur investiven Förderung sind ab dem 1. November 2020 möglich. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich des Gartenbaus und zum Förderbereich Wissenstransfer auch die entsprechenden Einrichtungen.

Seit dem 1. Januar 2020 wird das Bundesprogramm aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung finanziert. Zugleich wurde die Mittelausstattung deutlich erhöht: In der mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2023 sind insgesamt 156 Millionen Euro vorgesehen. Das Programm soll aber auch darüber hinaus fortgesetzt werden.
 

Welche Förderung möglich ist

Die Inanspruchnahme einer Beratung ist, mit Ausnahme von Einzelmaßnahmen, Voraussetzung für die investive Förderung (CO2-Einsparinvestitionen). Der ganzheitliche betriebliche Ansatz wird dabei durch das Erstellen eines betrieblichen CO2-Einsparkonzepts hervorgehoben.

Die Zuschusshöhe für die Beratungsförderung beträgt 80 % der förderfähigen Netto-Beratungskosten. Die Höhe der Zuwendung für eine Beratung beträgt maximal 7 000 Euro bei gesamtbetrieblichen Energiekosten von mehr als 10 000 Euro und maximal 4 500 Euro bei Energie-kosten unterhalb von 10 000 Euro jährlich.
Bei Beantragung von De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor darf der Gesamtbetrag der einem einzi-gen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb des laufenden Drei-Jahres-Zeitraums (Kalenderjahre) 20 000 Euro nicht übersteigen.

Je nach Maßnahme beträgt die Zuschusshöhe für investive Maßnahmen zwischen 30 und 40 Prozent. Maximal sind 500 000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben möglich.