Wer seinen Antrag noch nicht gestellt hat, sollte deshalb jetzt tätig werden. Für die Antragstellung steht grundsätzlich das Online-Verfahren über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls zur Verfügung. In diesem und im kommenden Jahr kann der Antrag aber übergangsweise auch noch in Papierform abgegeben werden. Mehr dazu unter www.zoll.de. Hier stehen auch die Antragsformulare zur Verfügung.
Von Betrieben, die ihren Antrag schon abgegeben haben, wird zum Teil von sehr langen Bearbeitungszeiten berichtet. Die Verzögerungen dürften sich mit der großen Anzahl von Papieranträgen, die weiterhin gestellt werden, erklären lassen.
Wenn seit der Antragstellung schon eine sehr lange Zeit vergangen ist, sollte man beim Zoll nachfragen, ob der Antrag eingegangen ist. Denn auch wenn es selten vorkommt, so gehen doch immer wieder Briefe auf dem Postweg verloren. Sollte dies der Fall sein, könnte man noch reagieren und den Antrag innerhalb der Frist erneut stellen.