Wer ist bei einer Quarantäne zuständig?
Besteht Anspruch auf Entschädigung?
Diese Voraussetzungen gelten allgemein
- Krankheit, die die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährdet (Dauer BHH: 4 Wochen, ggf. Verlängerung, keine Zuzahlung)
- Krankenhausbehandlung, einer ambulanten oder stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung der LKK (Dauer BHH: max. 13 Wochen, ggf. Verlängerung, keine Zuzahlung)
- Schwangerschaft und Mutterschutz (keine Zuzahlung)
- Familienbezogene Haushaltshilfe: Auch wenn Sie anderweitig versichert sind – z. B. freiwillig, als Rentner oder familienversichert – können Sie Leistungen der Haushaltshilfe erhalten, wenn z. B. wegen eines Krankenhausaufenthaltes die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind lebt. Haushaltshilfe wird auch erbracht, wenn wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Diese Leistungen der Haushaltshilfe beziehen sich dann ausschließlich auf Tätigkeiten innerhalb der Familie (Haushaltsführung, Kinderbetreuung) und beinhalten keine betrieblichen Bestandteile.