Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt eine Betriebsanweisung mit Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen zum Coronavirus heraus. Denn können Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht durch technische Maßnahmen, Änderung des Arbeitsverfahrens oder Verwenden ungefährlicher Stoffe vermieden werden, sind Betriebsleiter gefragt, um das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten zu beeinflussen.
Die Betriebsanweisung gibt es in deutscher (Corona Betriebsanweisung deutsch), englischer (Coronavirus SARS-CoV-2 Betriebsanweisung englisch), bulgarischer (Corona Betriebsanweisung bulgarisch), polnischer (Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2 polnisch), rumänischer (Coronavirus SARS-CoV-2 Betriebsanweisung rumänisch) und russischer (Corona Betriebsanweisung russisch) Sprachversion.
Die SVLFG empfiehlt allen Arbeitgebern, sie in den Betrieben auszuhängen, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen.
Die Dokumente können aus dem Internet über den Link www.svlfg.de/betriebsanweisungen heruntergeladen werden. Dort sind sie unter den Betriebsanweisungen für Biostoffe in allen vier Sprachen zu finden.