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Bauernmilliarde: Jetzt Zuschuss auf 2023 übertragen

Josef Koch
Josef Koch
am Mittwoch, 13.07.2022 - 13:53

Weil Landtechnikfirmen Lieferschwierigkeiten haben, können Landwirte bei der Rentenbank bewilligte Zuschüsse übertragen lassen.

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Die Landwirtschaftliche Rentenbank kommt Landwirten beim „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ entgegen. Aufgrund anhaltender Lieferschwierigkeiten ermöglicht die Förderbank den Landwirten bereits bewilligte Zuschüsse ins Jahr 2023 zu übertragen.

Dazu müssen Antragsstellende, die ihr Vorhaben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht durchführen oder notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können, einen Antrag bei der Rentenbank stellen. Das entsprechende Formular können die Betroffenen unter www.rentenbank.de herunterladen.

Anträge bis Mitte September einreichen

Die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge sind ab dem 1. August und bis spätestens zum 15. September 2022 per Post oder Fax bei der Rentenbank einzureichen. Erforderlich ist zusätzlich eine Händler- oder Herstellerbestätigung, dass der Fördergegenstand bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht lieferbar ist.

Für alle Vorhaben, die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2022 abgeschlossen sein müssen, verlängert die Rentenbank den Bewilligungszeitraum bis zum 15. Dezember 2022. Auszahlungsanträge können bis dahin eingereicht werden.

Der Anspruch auf Förderung verfällt, wenn Antragsteller bis zum Ende des Be-willigungszeitraums keinen Übertragungsantrag oder keinen Auszahlungsantrag eingereicht haben.

In Zweifelsfällen rät die Rentenbank Landwirten, vorsichtshalber eine Übertragung zu beantragen. Unmittelbar nach Lieferung des Fördergegenstands ist in jedem Fall ein Auszahlungsantrag zu stellen, um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen – unabhängig davon, ob zuvor bereits eine Übertragung ins Jahr 2023 beantragt wurde.

Neue Antragsrunde startet in wenigen Tagen

Die Rentenbank bietet das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ seit 2021 im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an. Am 18. Juli 2022 startet es in die nächste Runde. Bis zum 27. Juli 2022 können Landwirte dann über das Förderportal der Rentenbank  wieder Interessenbekundungen abgeben werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Interessenbekundung ist eine vollständig abgeschlossene Registrierung im Rentenbank-Förderportal.

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