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Agrarinvestitionen

Anträge bis 3. April stellen

Herz-Stall-außen
Josef Koch
am Donnerstag, 12.03.2020 - 11:30

Die Antragstellung für das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und die Diversifizierungsförderung (DIV) ist ab sofort wieder möglich.

Laut Landwirtschaftsministerium wird es in diesem Jahr zwei Antragsrunden geben. Die erste endet am 3. April, die zweite am 15. Oktober 2020. Für die erste Antragsrunde stehen knapp 40 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen 30 Millionen auf AFP und zehn Millionen auf DIV.

Beim AFP wurde das zuwendungsfähige Investitionsvolumen gegenüber dem Vorjahr auf 800.000 Euro verdoppelt – und mit diesem auch der mögliche Zuschuss. Er beläuft sich, je nach Bauvorhaben, auf 20 bis 35 Prozent. Für geförderte Betriebe gilt eine Tierbesatzgrenze von 2 GV/ha, die über einen Zeitraum von zwölf Jahren einzuhalten ist. Künftig sind auch wieder Lagerstätten für Wirtschaftsdünger förderfähig, soweit sie im Zusammenhang mit einer tierwohlbezogenen Investition stehen.