Agrardieselsteuerrückerstattung für Schäfereibetriebe


Schäfereibetrieben soll im Rahmen der Agrardieselrückerstattung analog zu den Imkereien eine Steuerentlastung für andere als die in § 57 Absatz 1 Satz 1 Energiesteuergesetz genannten Fahrzeuge (=Schlepper) gewährt werden.