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Öko-Regelungen

Die 7 Öko-Regelungen der EU mit freiwilliger Teilnahme

Ackerland
Hans Dreier
Hans Dreier
am Freitag, 05.08.2022 - 10:03

Im Rahmen der EU-Betriebsprämie erhalten Landwirte ab 2023 nur noch eine Basisprämie von rund 156 Euro, sofern sie die Öko-Verpflichtungen (GLÖZ) einhalten. Die EU bietet darüber hinaus noch 7 freiwillige Öko-Regelungen (ÖR) an, für deren Durchführung Landwirte eine zusätzliche Flächenprämie erhalten können. In Deutschland werden folgende ÖR angeboten.

Öko-Regelung 1

Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen.

(1a) Aufstockung der nichtproduktiven Flächen über 4 % („Aufstockung von GLÖZ 8“, max. zusätzlich 6 % der AF):

  • 1 %: 1300 €/ha
  • 2 %: 500 €/ha
  • 3 bis 6 %: 300 €/ha

(1b) zusätzlich Blühstreifen auf „ÖR1a-Flächen“: 150 €/ha

(1c) Blühstreifen in Dauerkulturen: 150 €/ha

(1d) Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland (max. 6 % des Dauergrünlandes):

  • 1 %: 900 €/ha
  • 2 bis 3 %: 400 €/ha
  • 4 bis 6 %: 200 €/ha

Öko-Regelung 2

Anbau vielfältiger Kulturen: Anbau von mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 %, max. 66 % Getreide, betriebszweigbezogen:

Prämie: 45 €/ha

Öko-Regelung 3

Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise: Auf Ackerland und Dauergrünland, einzelflächenbezogen:

Prämie: 60 €/ha

Öko-Regelung 4

Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs: betriebszweigbezogen, mindestens 0,3 RGV/ha DG und maximal 1,4 RGV/ha DG:

Prämie

Jahr 2023: 115 €/ha

ab 2024: 100 €/ha

Öko-Regelung 5

Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen: Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten, einzelflächenbezogen.

Prämie

Jahre 2023,2024:  240 €/ha

Jahr 2025: 225 €/ha

Jahr 2026: 210 €/ha

Öko-Regelung 6

Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln: betriebszweigbezogen; Sommergetreide einschl. Mais, Leguminosen einschl. Gemenge ohne Ackerfutter, Sommer-Ölsaaten, Hackfrüchte, Gemüse und Dauerkulturen:

Prämie

Jahr 2023: 130 €/ha

ab 2025: bis 110 €/ha

Gras, Grünfutter, Futterleguminosen: 50 €/ha

Öko-Regelung 7

Flächen in Natura 2000-Gebieten: Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Bewirtschaftungsmethoden auf einzelnen Flächen:

Prämie: 40 €/ha