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Parlamentsbeschluss

Frankreich: Landlärm wird Kulturerbe

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Alexandra Königer
Alexandra Königer
am Donnerstag, 04.02.2021 - 16:41

Das Muhen von Kühen und Stallgeruch gehören künftig in Frankreich zum Kulturerbe: Das Parlament in Paris besiegelte kürzlich ein Gesetz zum Schutz der Geräusche und Gerüche auf dem Land, „Sinneserbe“ genannt.

Damit sollen der französischen Nachrichtenagentur AFP zufolge Klagen zugezogener Städter über zu viel Lärm oder Gerüche auf dem Land verhindert werden.

Auch der Senat hat der Vorlage zugestimmt. Wer auf dem Land wohne, müsse „einige Belästigungen in Kauf nehmen“, sagte Agrarstaatssekretär Joel Giraud laut AFP. Zuletzt hatte es vielerlei Prozesse gegen angebliche Belästigungen auf dem Land gegeben. Ob nun frühmorgens der Hahn laut kräht, die Kirchenglocken läuten oder Grillen zirpen – all das soll laut AFP nun für charakteristisch ländlich erklärt werden – genauso wie der Geruch von Schweine- oder Pferdeställen.

Bayerische Gratulation zum französischen Gesetz

„Ich gratuliere den Franzosen zu diesem Gesetz“, sagte Bayerns Bauernpräsident Walter Heidl gegenüber dem Münchner Merkur. „Eine solche Diskussion würde ich mir für Bayern auch wünschen.“ Das Pariser Gesetz sei ein klares Zeichen, dass das Land nicht nur Erholungsraum für Städter ist, sondern ein eigenes Selbstverständnis und eine eigene Identität besitze. „Der französische Weg wird sicher nicht alle Probleme lösen. Aber er ist ein Zeichen, dass man den ländlichen Raum ernst nimmt.“

Laut bayerischem Landwirtschaftsministerium sei die Idee zwar charmant, um die Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Bauern auszudrücken, wie ein Sprecher laut Münchner Merkur erklärte, fraglich sei aber, ob damit einzelnen Streitfällen wirklich vorgebeugt werde. Das Ministerium setze daher lieber auf den Dialog zwischen Gesellschaft und Landwirtschaft. AK

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