Der Moped-Führerschein, Klasse AM, kann in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort nach einer Einzelfallprüfung bereits mit 15 Jahren – und nicht wie bisher erst mit 16 Jahren – gemacht werden. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bekanntgegeben. „Ab sofort sind entsprechende Ausnahmegenehmigungen möglich, soweit im Einzelfall ein individueller Bedarf gegeben ist, insbesondere keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen und der Jugendliche die entsprechende Verkehrsreife besitzt.“ Zuständig ist das Landratsamt oder in kreisfreien Städten das jeweilige Ordnungsamt.
Anwendungshinweise für die Einzelfallprüfung
Bayernweit stehen den Behörden einheitliche Anwendungshinweise für die Einzelfallprüfung zur Verfügung. So soll bei jedem Antrag nach den gleichen Kriterien entschieden werden. Herrmann erklärte zudem: „Die Einzelfallprüfung stellt sicher, dass einerseits die notwendige Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum gezielt gefördert wird.“ Zusätzlich müssen die Eltern oder die Sorgeberechtigten schriftlich bestätigen, dass ihr Kind die notwendige Verkehrsreife besitzt.
Ratgeber zum Antragsverfahren
Das Infoportal Bußgeld-Info.de hat einen Ratgeber zum Thema veröffentlicht. Darin werden die wichtigsten Fragen zum Erwerb des Führerscheins geklärt und mögliche Strafen bei Verstößen thematisiert: www.bussgeld-info.de/mopedfuehrerschein-mit-15