Die Nachfrage nach hauswirtschaftlichen Dienstleistungen ist groß. Deshalb ist das Ziel der bundesweiten Novellierung des dualen Ausbildungsberufs Hauswirtschafterin einfach zu beschreiben: Den Ausbildungsberuf an die aktuellen Bedürfnisse der Gesellschaft anzupassen und angehende Fachkräfte noch gezielter für den Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Drei fachliche Schwerpunkte
Deshalb wurden in der neuen Verordnung drei fachliche Schwerpunkte geschaffen, die sich auf die Dienstleistungen in der Hauswirtschaft beziehen: Personenbetreuende Dienstleistungen, Serviceorientierte Dienstleistungen und Ländlich Agrarische Dienstleistungen. Im dritten Schwerpunkt kann besonders auf Diversifizierungsmaßnahmen eingegangen werden. „Selbstverständlich finden sich aber auch die klassischen Leistungen der Hauswirtschaft immer noch wieder“, betont Seidl. Des Weiteren wurden im Ausbildungsberufsbild verschiedene Querschnittskompetenzen wie „Qualitätssicherung und Hygienemanagement“, „Im Team arbeiten“ oder „Personen anleiten“ verankert.
Neuerungen auch im Prüfungsablauf
Neuerungen gibt es auch im Prüfungsablauf: Wie bisher, wird das Wissen in einer schriftlichen und praktischen Prüfung abgefragt. Zudem wurde der „Betriebliche Auftrag“ geschaffen. „Es handelt sich dabei um ein Arbeitsprojekt, ähnlich der Meisterprüfung, aber deutlich reduzierter“, skizziert Seidl.
Wer sich momentan in einem bestehenden Ausbildungsverhältnis befindet, wird weiterhin nach der alten Ausbildungsverordnung ausgebildet und geprüft. Ein Wechsel in die neue Ausbildungsverordnung ist für Auszubildende, die noch keine Zwischenprüfung abgelegt haben, möglich.