„Pilze sind nicht nur in unserer Küche sehr beliebt, sie haben auch für den Wald eine wichtige Funktion bei der Versorgung mit Nährstoffen“, sagt Dr. Irene Seling, Hauptgeschäftsführerin der AGDW – Die Waldeigentümer. In den privaten Wäldern seien Pilzsammler herzlich willkommen, sie müssten nur Vorsicht walten lassen und einige Regeln beachten.
Weitgehend unbekannt ist, dass der oberirdische Pilz nur ein kleiner Teil des gesamten Pilzkörpers ist. Unter dem Fruchtkörper, der nur sporadisch durch den Waldboden bricht, erstreckt sich das Myzel, ein Geflecht aus dünnen, weißen Fäden. Pilze leben mit Bäumen und Pflanzen in einer Art symbiotischen Beziehung, von der beide profitieren. Der Pilz verhilft dem Baum zu einer verbesserten Mineralstoffaufnahme, während der Pilz mit Nährstoffen versorgt wird. „Wer Maronen oder Steinpilze sammelt, sollte also vorsichtig vorgehen, um nicht das ganze Myzel zu gefährden“, warnt Dr. Seling.
Darüber hinaus macht sie darauf aufmerksam, dass 67 Prozent in Deutschland in der Hand der zwei Millionen privaten Waldeigentümer, der Kommunen und Körperschaften sind. „Waldbesucher sind herzlich willkommen in den Wäldern“, sagt die Pilzexpertin. „Sie sollten jedoch darauf achten, dass sie auf und an den Wegen bleiben, wenn sie Pilze sammeln, und diese nur für den Eigenbedarf mitnehmen.“ So ist es nicht erlaubt, eingezäunte Waldstücke, Schonungen oder Dickungen zu betreten. Auch ist laut Bundesartenschutzverordnung nur das Sammeln von bestimmten Pilzarten erlaubt. Manche Pilze wie Trüffel oder Kaiserling stehen unter Artenschutz und dürfen nicht mitgenommen werden. Die Menge der Pilze, die für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen, sowie das Betretungsrecht wiederum variieren von Bundesland zu Bundesland, dies wird in den jeweiligen Landeswaldgesetzen geregelt.
Tipps zum Pilzesammeln
Die wichtigsten Speisepilze: Typische Pilzarten sind Marone, Steinpilze, Pfifferlinge, Parasol oder Birkenpilze. Viele Pilze sind im rohen Zustand unverträglich und müssen daher vor dem Verzehr angebraten oder gedünstet werden.
Die richtigen Orte: Pilze brauchen zum Wachsen Feuchtigkeit und Wärme. Nach regenreichen und warmen Sommern wird man daher schnell fündig. Bevorzugte Standorte im Wald sind feuchte, bemooste Mulden und Hänge sowie nasse Baumstümpfe. Manche Arten wachsen nur unter Laubbäumen, andere nur in der Nähe von Nadelbäumen.
Die beste Erntestrategie: Um den Pilz aus dem Boden zu nehmen, sollte er oberhalb des Bodens mit einem scharfen Messer abgeschnitten werden. Bei der Mitnahme aus dem Wald sollten die Pilze in einem Korb, nicht in einer Plastiktüte, transportiert werden. Der Grund: In einer Plastiktüte können die Pilze nicht „atmen“ und verlieren ihre Frische, Würze und Bekömmlichkeit.
Die erlaubte Menge: Pilze dürfen für den Eigenbedarf gesammelt werden. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Sammeln nur an Stellen erlaubt, die keinem Betretungsverbot unterliegen. In Naturschutzgebieten und Nationalparks etwa ist das Sammeln verboten. Was vor Ort gilt, ist in jedem Fall am besten vor dem Sammeln zu ermitteln, denn bei einem Verstoß drohen erhebliche Bußgelder. Dazu kann man sich bei den zuständigen Forst- und Naturschutzbehörden erkundigen.
Safety First: Auf Sicherheit muss man immer achten, da viele Pilzarten giftig sind und den essbaren Sorten zum Verwechseln ähneln. So unterscheiden sich zum Beispiel der hochgiftige Knollenblätterpilz und der beliebte Wiesenchampignon nur unwesentlich. Wer sich noch nicht auskennt, sollte die gesammelten Pilze durch zertifizierte Pilzsachverständige überprüfen lassen.
Schnelle Hilfe bei Pilzvergiftung
Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung gilt:
- Bewahren Sie Ruhe;
- Melden Sie sich umgehend bei Ihrem Hausarzt oder rufen Sie den Notruf (Notrufnummer Deutschland 112);
- Telefon zum Giftnotruf Bayern: 089 19240;
- Bewahren Sie Reste des Sammelguts, Putzreste oder ggf. Erbrochenes auf. Diese können Pilzsachverständigen bei der Artermittlung helfen;
- Wenden Sie auf keinen Fall Hausmittel an! Es gibt keine geeigneten Hausmittel gegen Pilzvergiftungen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der DGfM.