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Zahnvorsorge: Guten Biss ein Leben lang

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Christine Schmid
am Mittwoch, 19.10.2022 - 11:00

Zähne halten im Idealfall ein Leben lang. Doch der Idealfall braucht Unterstützung – von Kindheit an. Deshalb zahlen die Krankenkassen bereits ab dem sechsten Lebensmonat zahnärztliche Früherkennung. Unser Ratgeber zur Zahnvorsorge.

Damit Sie auch später noch kraftvoll zubeißen können – dieser Werbespruch für eine Zahnpasta hat über Jahrzehnte ganze Generationen geprägt. Doch gesunde Zähne einen Leben lang sind nicht nur eine Angelegenheit von Zahnbürste und Zahnpasta, auch der regelmäßige Besuch zur Vorsorge beim Zahnarzt ist wichtig. Das beginnt früh im Leben. Bis zum Erreichen des sechsten Lebensjahrs sehen die gesetzlichen Vorsorgeprogramme sechs Besuche beim Zahnarzt vor, drei davon im Kleinkindalter.

Die erste zahnmedizinische Untersuchung mit sechs Jahren

Die erste Untersuchung findet vom sechsten bis zum vollendeten neunten Lebensmonat statt, die zweite vom zehnten bis zum vollendeten 20. Lebensmonat und die dritte vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat. Drei weitere Zahnvorsorgeuntersuchungen folgen bis zum sechsten Lebensjahr. Diese Intervalle sind auf die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U7 abgestimmt.

Dabei schätzt der Zahnarzt das Kariesrisiko ein, berät zur Ernährung und Mundhygiene, motiviert zur Prophylaxe und verordnet geeignete Mittel, um den Zahnschmelz zu härten. Die Mundhöhle des Kindes wird untersucht und falls nötig werden kariesfreie Rillen, Grübchen, Trichter, Furchen und Spalten der Backenzähne versiegelt.

Mit Vorsorge Zuschüsse für Zahnersatz sichern

Bei Kindern und Jugendlichen wird im Alter von sechs bis 18 Jahren einmal im Halbjahr kostenfrei nach Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten gesehen. Ab dem zwölften Lebensjahr werden die Untersuchungen in einem Bonusheft dokumentiert. Das Bonusheft belegt regelmäßige Zahnarztbesuche. Mit diesen erwerben die Krankenversicherten ihren Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.

Auch in dieser Altersgruppe werden die Mundhöhle untersucht, die Mundhygiene bewertet und das Kariesrisiko eingeschätzt. Ärzte klären auf und halten die jungen Patienten an, aus Gründen der Vorsorge entsprechend aktiv zu werden. Auch hier wird zur Schmelzhärtung lokal Fluor aufgetragen und kariesfreie Rillen, Grübchen, Trichter, Furchen und Spalten der Backenzähne versiegelt. Wo nötig, übt das Praxispersonal Hygienetechniken wie das richtige Putzen.

Zweimal im Jahr einen Termin beim Zahnarzt vereinbaren

Bei Erwachsenen sieht die Zahnvorsorge in jedem Halbjahr eine eingehende Untersuchung vor. Wieder wird eine effektive Mundhygiene erklärt. Zahnarzt oder -ärztin geben Hinweise, wie Risikofaktoren, beispielsweise eine stark zuckerhaltige Ernährung, reduziert werden können.Harte Zahnbeläge, also Zahnstein, werden einmal im Jahr entfernt.

Zusätzlich zu diesen kostenfreien Leistungen bieten viele Praxen ihren Patientinnen und Patienten eine so genannte professionelle Zahnreinigung an, die mit Preisen zwischen 35 und 120 Euro zu Buche schlägt. Der IGeL-Monitor, der die individuellen, also vom Patienten zu zahlenden Gesundheitsleistungen bewertet, stuft den Nutzen dieser Maßnahmen für Menschen ohne Zahnfleischschwund als „unklar“ ein.

Professionelle Zahnreinigung: Kein belegter Nutzen

Laut Internet-Portal IGeL-Monitor entfernt bei der professionellen Zahnreinigung der Arzt oder ein entsprechend ausgebildeter Helfer und Helferin die Beläge, reinigt die Zahnzwischenräume und fluoridiert die Zähne. Weitere Leistungen wie die Erstellung eines Mundhygienestatus und eigehende Unterweisungen können dazukommen. Empfohlen wird dies – je nach Arzt – vierteljährlich bis jährlich.

Nach Einschätzung des IGeL-Monitors unterscheidet sich dieses Angebot aber nicht groß von den gesetzlichen Vorsorgeleistungen, die die Krankenkassen ohnehin bezahlen: zweimal jährlich eine Untersuchung der Zähne, einmal jährlich eine Zahnsteinentfernung und jedes zweite Jahr eine Untersuchung des Zahnhalteapparates.

Zur Einschätzung „unklar“ kommen die Fachleute hinter dem IGeL-Monitor, weil der Nutzen einer Zusatzbehandlung „professionelle Zahnreinigung“ durch keinerlei aussagekräftige Studien belegt ist, aber auch kein Schaden durch sie entsteht. Weder wird die Zahngesundheit verbessert, noch Karies oder eine Entzündung des Halteapparates vermieden.

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