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Gesundheit

Krankengeld-Falle bei Jobverlust

Karin Alzinger, BBV
am Freitag, 08.07.2022 - 10:45

Das Bundessozialgericht hat die „Krankengeld- oder Wochenendfalle“ beendet. Das spielt auch für Nebenerwerbslandwirte eine Rolle.

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Ursache für die „Falle“, in die viele Langzeitkranke getappt sind, waren die unterschiedlichen Regelungen bei der Lohnfortzahlung einerseits und bei der Krankengeldzahlung andererseits.

Bei der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber reicht es aus, wenn eine Krankschreibung bis zum Freitag läuft und die Folgebescheinigung am darauffolgenden Montag beginnt.

Für die lückenlose Zahlung von Krankengeld dagegen war die Folgebescheinigung noch am Freitag nötig; rückwirkende Atteste wurden von den Krankenkassen nicht anerkannt. Doch diese Regelung übersahen manche Patienten und auch manche Arztpraxen. Darüber hinaus ist es oft nicht einfach, an einem Freitag noch einen Arzttermin zu bekommen.

Für pflichtversicherte Arbeitnehmer war das im Prinzip nicht so schlimm, es ging zwar der taggenaue Krankengeldanspruch für Samstag und Sonntag verloren, lebte aber am Montag wieder auf.

Krankenversicherung und Arbeitsplatz verloren

Fatale Auswirkungen hatte das jedoch für Versicherte, die wegen ihrer langen Krankheit den Arbeitsplatz verloren hatten: Eine Weiterversicherung bei der Krankenversicherung ist für Arbeitslose nur möglich, solange ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Mit der „Wochenendlücke“ ging dann mit dem Krankengeld auch der komplette Krankenversicherungsschutz dauerhaft verloren.

Von Seiten des Gesetzgebers wurde in den letzten Jahren bereits nachgebessert, sodass zum Beispiel die lückenlose Krankschreibung für Werktage (Mo. – Fr.) ausreicht und der Samstag hier nicht als Werktag zählt. Zwei Krankenkassen sahen die Lücke immer noch gegeben, wenn sich zwischen zwei Krankschreibungen die Erkrankung änderte oder sich nach einer Krankschreibung ein Klinikaufenthalt anschloss.

Keine Lücke bei Änderung der Erkrankung

Jetzt hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass es unerheblich sei, ob bei den Krankschreibungen jedes Mal die gleiche oder eine andere Krankheit zugrunde liegt oder es sich um einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus bzw. eine Rehamaßnahme handele. Allein ausschlaggebend sei, dass ein Krankengeldanspruch überhaupt bestünde.

Zusätzlich hat es noch mal ein Urteil von 2020 bestätigt, dass eine Lücke zwischen zwei Bescheinigungen auch dann unschädlich ist, wenn der Versicherte alles unternommen hat, um ein Attest zu bekommen. Im vorliegenden Fall hatte sich der Patient zwar taggenau um die Folgebescheinigung bemüht, die Arztpraxis war aber wegen eines Todesfalls in der Familie geschlossen.

 

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