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COVID-19

FFP2-Masken für Senioren und Risikopatienten

Ein Tisch mit einem Schild auf dem steht "Bitte hier warten. FFP2-Maskenausgabe". Hinter dem Tisch steht eine Person, die mit ihrer Hand in einem medizinischem, blauen Handschuh, gerade drei Masken überreicht.
Ludwig Holly
am Samstag, 19.12.2020 - 08:00

Wann kommt Nachschub und was gilt beim Kauf von FFP2-Masken zu beachten? Eine Übersicht.

Seit der letzten Woche bilden sich teilweise lange Schlangen vor den Apotheken. An manchen Orten kam es sogar zu chaotischen Verhältnissen. Der Grund: Die Schutzmasken-Verordnung trat in Kraft. Sie besagt, dass alle Versicherten ab einem Alter von 60 Jahren sowie jüngere Patientinnen und Patienten mit definierten Risikofaktoren konnten sich kostenlos einen Dreierpack FFP2-Masken abholen.

„Anders als Mund-Nasen-Bedeckungen oder chirurgische Masken, die in erster Linie die Mitmenschen schützen, bieten geprüfte Atemschutzmasken der Klasse FFP2 oder FFP3 der nutzenden Person selbst Schutz vor Krankheitserregern“, schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). FFP2-Masken müssen mindestens 94 % und die FFP3-Masken mindestens 99 % der Aerosole im Test filtern.

Nachschub kommt im Januar

Im neuen Jahr gibt es dann noch einen Nachschlag für diesen Personenkreis. Sie können in den beiden Zeiträumen 01. Januar bis 28. Februar und 16. Februar bis 15. April gegen einen fälschungssicheren Bezugsschein, der von Krankenkasse zugeschickt wird, je einen Sechserpack FFP2-Masken bekommen. Für jedes Sechserpack sind  dann aber zwei Euro zu zahlen.

Wer keinen Anspruch auf eine kostenlose FFP2-Maske hat, sich aber diese effektive Schutzmaske kaufen will, soll genau darauf achten, dass er keine ungeprüfte, gefälschte oder mangelhafte Ausführung bekommt. Der Preis für eine gute Maske liegt etwa zwischen  3,00 und 4,00 €.

Beim Kauf auf die Zertifizierung achten

Eine FFP2 Maske in der Hand einer älteren Frau. Darauf kann man die Kennzeichen einer Zertifizierung erkennen.

Was muss beim Kauf beachtet werden?  Darauf gab Dr. Peter  Paszkiewicz, Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle der IFA (Institut für Arbeitsschutz der DGUV) eine Antwort: „Es gibt fünf wesentliche Merkmale, die auf eine zertifizierte Maske hinweisen“.

Neben dem Firmen- und Produktnamen, müssen auf der Maske die Schutzklasse (FFP2 oder FFP3), die gültige EU-Prüfnorm EN149:2001+A1:2009 und das CE-Kennzeichen mit einer vierstelligen Kennzahl abgedruckt sein. Diese gibt die Prüfstelle an, die eine jährliche Überwachungsmaßnahme durchführt, zum Beispiel 0121 für die IFA. Um zu überprüfen, ob die angegebene CE-Nummer korrekt ist, findet man auf der Internetseite der DGUV/IFA eine Liste der zugelassenen Prüfstellen.

Weitere Infos dazu gibt es auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de).

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