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Vorbeugen

Coronavirus: Vorsicht vor Geschäftemacherei

Corona
BMEL
am Donnerstag, 26.03.2020 - 12:27

Coronavirus: Bundesernährungsministerium warnt ausdrücklich vor Nahrungsergänzungsmitteln mit irreführenden Angaben.

Immer mehr Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln werben damit, dass mit der Einnahme ihrer Mittel eine Infektion mit dem Coronavirus vorgebeugt werden könne. Davor warnt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ausdrücklich: Durch solche Aussagen würden Verbraucher in die Irre geführt und getäuscht. Die Experten im BMEL stellen klar:

Nahrungsergänzungsmittel können Infektion nicht verhindern

  • Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, dass eine Infektion mit dem Virus verhindern kann.
  • Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht der Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen.
  • Gesundheitsbezogene Werbung wie der Schriftzug „schützt vor Viren“ ist verboten.
  • Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen Covid-19 beweisen. Wenn in den Werbeaussagen Studien zitiert sind, beziehen sich diese auf andere Viren.
Lebensmitteln, und dazu zählen auch Nahrungsergänzungsmittel, dürfen keine Informationen über Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden. Bei Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos handelt es sich zudem um gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der sogenannten Health- Claims-Verordnung (HCVO). Diese sind nur zulässig, wenn sie im Sinne der HCVO genehmigt wurden. In Bezug auf das Coronavirus liegt eine solche nicht vor.

Verkauf soll eingeschränkt werden

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, eine dem BMEL nachgeordnete Behörde, wird sich nun an die Betreiber verschiedener Internet-Plattformen wenden und diese auffordern, verstärkt auf Angebote unzulässiger „Corona-Nahrungsergänzungsmittel“ zu achten und diese nicht mehr zum Verkauf anzubieten. Die Kontrolle derartiger Angebote fällt in die Zuständigkeit der Länder, eine Aufforderung zur Löschung auf Bundes- ebene ist nicht möglich.

Mit Nahrungsergänzungsmitteln können dem Körper zusätzlich Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung zugeführt werden. Sie sind ein Konzentrat von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die in konzentrierter/dosierter Form (z. B. Kapseln, Tabletten) in den Verkehr gebracht werden. Die Präparate sind in den meisten Fällen und für gesunde Menschen unnötig. Eine ausgewogene Ernährung deckt den normalen Bedarf an Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Nährstoffen.