22.06.2010 16:16

Gentechnik

Der DBV hält verschuldensunabhängige Haftungsregelung für unverhältnismäßig

Berlin - Anlässlich der morgigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes zum Normenkontrollantrag des Landes Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz hat der Deutsche Bauernverband seine seine bisherigen Positionen bekräftigt, dass die mit dem Gentechnikgesetz im Jahre 2004 eingeführte verschuldensunabhängige Haftungsregelung für GVO-anbauende Landwirte unverhältnismäßig ist.

© Werkbild
Da Landwirte nach dieser Regelung trotz gesetzeskonformen Verhaltens einem unkalkulierbaren und nicht versicherbaren Risiko ausgesetzt sind, könne der Deutsche Bauernverband den Landwirten bei dieser Gesetzeslage nur vom GVO-Anbau abraten. Der DBV habe im damaligen Gesetzgebungsverfahren gefordert, dass bei gesetzeskonformem Verhalten die Haftungslücke durch einen gesetzlich verankerten Haftungsfonds geschlossen werden müsste. Für Landwirte, die keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen, hätte über diesen Weg eine unbürokratische Regulierung möglicher Schäden ohne Ausfallrisiko sichergestellt werden können. Außerdem hätten auch die Saat- und Pflanzgutliefernden Unternehmen über einen Haftungsfonds in Verantwortung genommen werden können. Vergleichbare Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten verdeutlichen, dass eine derartige Regelung eines Haftungsfonds durchaus praktikabel sein könne. (pd)
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