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GentechnikDer DBV hält verschuldensunabhängige Haftungsregelung für unverhältnismäßigBerlin - Anlässlich der morgigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes zum Normenkontrollantrag des Landes Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz hat der Deutsche Bauernverband seine seine bisherigen Positionen bekräftigt, dass die mit dem Gentechnikgesetz im Jahre 2004 eingeführte verschuldensunabhängige Haftungsregelung für GVO-anbauende Landwirte unverhältnismäßig ist.
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