25.06.2010 10:45

Vorschriften

Branntweinmonopol verlängert

Brüssel - Die EU-Kommission hat das deutsches Branntweinmonopol verlängert. Die Kommission betrachtet den Vorgang als den letzten seiner Art. Das sieht ein neuer Vorschlag der EU-Kommission vor.

© Gerd Altmann/Pixelio
Danach dürfen landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien noch bis 2013 staatliche Subventionen beziehen, müssen ihre Produktionsvolumen aber sukzessive senken. Für Klein- und Obstbrennereien sowie Obstgemeinschaftsbrennereien mit lokalem Vertriebsschwerpunkt und geringeren Erzeugungsmengen von bis zu 300 Liter pro Jahr gilt eine verlängerte Frist bis Ende 2017. Der Rat und das Europäische Parlament müssen dem Kommissionsvorschlag noch zustimmen. Sollte die zum 31. Dezember auslaufende Ausnahmeregelung nicht vor Jahresfrist verlängert werden, würden Produktionsabweichungen rückwirkend genehmigt. Derzeit gibt es bundesweit rund 22.000 aktive Klein- und Obstbrennereien sowie 674 landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien
Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat den Vorschlag der EU-Kommission begrüßt: „Das lässt hoffen, dass unsere kleineren und mittleren Brennereien endlich die dringend notwendige Rechtssicherheit bekommen“, sagte Brunner in München. In Bayern gibt es rund 170 kleinere und mittlere Kartoffel- und Getreidebrennereien sowie annähernd 3 000 Klein- und Obstbrennereien, vor allem in Franken, Oberbayern, Schwaben und der Oberpfalz. Sie produzieren insgesamt jährlich rund 180 000 Hektoliter Alkohol. Der etwa 86-prozentige Rohalkohol wird von der Bundesmonopolverwaltung übernommen, gereinigt und zur Vermarktung als Neutralalkohol aufbereitet. Dieser wird im Kosmetik-, Arznei-, Spirituosen- und Lebensmittelbereich verwendet. (pd)
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