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Allgemein wird sie Mittelspannungsrichtlinie genannt, offiziell heißt sie „Technische Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz 2008“ des Bundesverbands der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Am 1. 7. 2010 tritt sie in Kraft. Alle Regenerativstromerzeuger, also Windkraftwerke, Biogasgeneratoren und Photovoltaikanlagen, ab einer Spitzenleistung von 100 Kilowatt, die nach diesem Zeitpunkt ans Mittelspannungsnetz angeschlossen werden, müssen sie einhalten. Bei Photovoltaikanlagen müssen dann Wechselrichter verwendet werden, welche die Vorgaben der Mittelspannungsrichtlinie (MR) erfüllen. Ansonsten könnte der Betreiber einer Anlage ab 100 kW, der die MR nicht einhält, keine Vergütung für den eingespeisten Regenerativstrom bekommen, oder der Netzbetreiber verweigert den Anschluss der PV-, Biogas- oder Windkraftanlage. Die Wechselrichter müssen in höheren Leistungsklassen eingebaut werden. Denn der Wechselrichter muss die angeforderte Scheinleistung bereitstellen, der geometrischen Summe aus Wirk- und Blindleistung. Mehr dazu können Sie im Wochenblatt Nr. 24 lesen.